Spezial-Inkasso für Fitnessstudios

Ist Ihr Forderungsmanagement / Mahnwesen so fit wie Ihre Mitarbeiter?

Oft gestellte Fragen von Fitnessstudio-Betreibern

  • Sie haben einem Kunden zu mehr Ausdauer verholfen und dafür ist die Lastschrift geplatzt?
  • Sie haben die Beschwerden gelindert und dafür eine unberechtigte Kündigung erhalten?
  • Welche Ausreden haben Sie gehört, warum der Kunde nicht bezahlen „muss“?

Ihr Geld zu realisieren, ist unser Ziel!

Wir, als die Wadlbeißer unter den Inkassounternehmen, helfen Ihnen beim Einzug Ihrer Forderungen.

Gerade bei Fitnessstudios stellen wir immer wieder fest, dass Verträge geschlossen und diese dann nicht eingehalten werden.

Man geht ja nicht mehr hin, dann braucht man auch nicht mehr bezahlen! Es wird umgezogen und dann ist das Fitnessstudio zu weit weg! Ein Attest wird vorgelegt, das es auf einmal unmöglich macht, weiter zu trainieren, man fühlt sich nicht mehr fit genug! So oder so ähnlich schon Ausreden der Mitglieder oder Kunden gehört?

Hier ist ein konsequentes Mahnwesen mit anschließendem Inkassoverfahren notwendig. Wenn der Kunde die monatliche Zahlungen nicht mehr leistet, sollte man dann auch bis zum Vertragsende die Kosten berechnen und geltend machen. Wenn bezahlt wurde, besteht dann die Möglichkeit, dass auch wieder trainiert werden kann. Gerne geben wir Ihnen Tipps zum Einzug für Ihr Rechnung- und Mahnwesen sowie Ihr Forderungsmanagement.

Die außergerichtliche Bearbeitung ist unser Schwerpunkt, d.h. wir versuchen schriftlich und telefonisch, regional gezielt die Forderung zu realisieren. Dabei sind unsere Mitarbeiter anständig und fair Ihren Kunden gegenüber, allerdings hartnäckig in der Sache. Wir behandeln Ihren Kunden auf Augenhöhe, ohne dass wir die Forderung und deren Realisierung aus dem Auge verlieren.

Ihre Forderungen und Ihre Kunden sind uns wichtig. Und so gehen wir auch im Inkassoverfahren damit um.

Und wenn notwendig, wird das gerichtliche Mahnverfahren mit anschließenden sinnvollen Vollstreckungen durchgeführt.

„Ihr Geld zu realisieren, ist unser Ziel.“

3 Tipps für Fitnessstudio-Inkasso

 

Maximilian
haarländer

Wer nicht bezahlt, darf auch nicht trainieren! (manchmal ist es so einfach)

Geschäftsführer

Maximilian
haarländer

Sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag maximal um die Hälfte der ursprünglichen Laufzeit, z.B. 1-Jahresverträge um 6 Monate usw.

Geschäftsführer

Maximilian
Haarländer

Ein Sonderkündigungsrecht steht dem Kunden nur dann zu, wenn er um mindestens 25 Kilometer entfernt ist (abhängig von der jeweiligen Rechtsprechung des zuständigen Amtsgerichts).

Geschäftsführer

GSG Inkasso GmbH Inkassobüro

Martin-Kollar-Str. 10
81829 München

Telefon : 089 540 489 444
Ansprechpartner : Max Haarländer

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