Inkasso für Privatpersonen

Die erste Wahl gegen säumige Zahler

Wir verfolgen Ihre fälligen Forderungen in Ihrem Sinne

Wir eröffenen auf Ihren Wunsch im Bedarfsfall ein gerichtliches Mahnverfahren

Wir vollstrecken für Sie sinnvoll und effektiv

Ihre Benefits beim Inkasso mit GSG-Inkasso

Schnelle Inkassomaßnahmen

Forderungsmanagement mit System

Vom Mahnbescheid bis zur Zwangsvollstreckung

Wann ist der Einsatz eines Inkassounternehmens angebracht?

Ein Inkassounternehmen kann immer dann unterstützen, wenn berechtigte Forderungen trotz Mahnung nicht erfüllt werden. Ob es um unbezahlte Rechnungen, ausstehende Rückzahlungen oder nicht gelieferte Ware geht – die Gründe sind vielfältig, das Problem bleibt dasselbe: Sie erhalten nicht, was Ihnen zusteht.

Typische Ausgangssituationen:

  • Die Miete oder Nebenkosten werden nicht gezahlt
  • Ein vergebenes Darlehen bleibt offen – private Vereinbarungen werden nicht eingehalten
  • Eine bereits bezahlte Lieferung trifft nie ein
  • Unterhaltszahlungen, auf die ein rechtlicher Anspruch besteht, werden verweigert

In solchen Fällen kann ein erfahrenes Inkassounternehmen wie GSG Inkasso Ihre Interessen zuverlässig vertreten – außergerichtlich oder, wenn nötig, auch im Rahmen rechtlicher Schritte.

Was versteht man unter Inkasso?

Inkasso bezeichnet die gewerbliche Einziehung fälliger Geldforderungen im Auftrag eines Gläubigers. Ziel ist es, berechtigte Ansprüche durchzusetzen – in der Regel dann, wenn ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt hat. Die zentrale Voraussetzung: Die Forderung muss auf einer tatsächlich erbrachten Leistung oder vertraglich vereinbarten Lieferung beruhen.

Ein vertrauenswürdiger Inkassodienstleister handelt rechtskonform, transparent und verantwortungsvoll. GSG Inkasso ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU). Mitglieder des BDIU verpflichten sich zur Einhaltung klarer Verhaltensregeln – insbesondere zu einem fairen und rechtssicheren Umgang mit allen Beteiligten im Forderungsprozess.

Voraussetzungen für den Einsatz eines Inkassounternehmens

Bevor ein Inkassounternehmen tätig werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss die Forderung fällig sein und sich der Schuldner im Verzug befinden. Bei Verbrauchern tritt dieser Verzug in der Regel mit dem Versand der ersten Mahnung ein. Zum anderen sollte es sich um eine unbestrittene Forderung handeln – das bedeutet: Es bestehen keine rechtlichen Streitigkeiten über die Grundlage der Zahlung, etwa bei einem Kaufvertrag. Der Schuldner kann oder will die Rechnung schlichtweg nicht begleichen.

Die Folge: Für Gläubiger bedeutet dieser Zustand häufig Zusatzaufwand und Frustration. Wiederholte Mahnungen per Telefon, Post oder E-Mail sowie der Gang ins gerichtliche Mahnverfahren sind zeitintensiv – und bleiben nicht selten wirkungslos. An diesem Punkt kommt ein professionelles Inkassounternehmen wie GSG Inkasso ins Spiel: Wir übernehmen für Sie die rechtssichere und effiziente Durchsetzung Ihrer Ansprüche, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Was macht GSG Inkasso für Sie attraktiv?

  1. Fristen werden zuverlässig überwacht – kein Termin geht verloren
  2. Entlastung im Tagesgeschäft – wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Schuldner
  3. Strukturierter Ablauf – vom ersten Inkassoschreiben bis zur vollständigen Zahlung
  4. Fokus auf außergerichtliche Lösungen – gerichtliche Schritte nur, wenn wirklich notwendig
  5. Rechtssichere Umsetzung – vom Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung optimal begleitet

Sie behalten den Überblick – wir kümmern uns um den Rest.

Wir verfügen über viele Jahre Erfahrung im Umgang mit offenen Forderungen – ob beim außergerichtlichen Einzug, im gerichtlichen Mahnverfahren oder bei der anschließenden Zwangsvollstreckung. In der Vergangenheit konnten wir unter anderem nicht zurückgezahlte Darlehen, offene Mietzahlungen oder ausstehende Nebenkostenerstattungen erfolgreich für unsere Auftraggeber einfordern.

Dabei ist uns wichtig, dass Schuldner unsere Mitarbeitenden nicht als Bedrohung, sondern als Ansprechpartner mit Lösungsvorschlägen wahrnehmen. So gelingt es oft, Zahlungen schon vor dem Gang zum Gericht zu erreichen. Wir setzen dabei auf das, was sich bewährt hat: Zuhören, mitdenken, aber klar im Auftrag handeln.

Auch wenn wir Verständnis für schwierige Lebenssituationen haben – Ihre berechtigte Forderung steht für uns immer im Mittelpunkt.

Start

Wenn Sie uns mit dem Einzug offener Forderungen beauftragen möchten, nehmen Sie einfach Kontakt zu unserem Team auf. In einem persönlichen Gespräch besprechen wir, welche offenen Beträge wir für Sie übernehmen können und welche Schritte sinnvoll und möglich sind – ganz individuell abgestimmt auf Ihre Situation. Nach der Beauftragung begleitet Sie eine feste Ansprechperson, die Ihre Fälle betreut, im Blick behält und Ihnen bei Fragen jederzeit zur Seite steht.

Lösungen

Als erfahrenes Inkassounternehmen mit Sitz in München unterstützen wir vor allem kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige, Handwerksbetriebe und Freiberufler dabei, offene Forderungen schnell und fair zu lösen.

Durch unsere professionelle Ansprache erkennen wir früh, ob es sich um ein Versehen handelt oder eine Zahlung bewusst zurückgehalten wird.
Oft genügt schon der erste Kontakt durch uns, um eine Einigung zu erzielen – ganz ohne gerichtliche Schritte.

Rechtsschritte

Manchmal lässt sich der gerichtliche Weg nicht vermeiden. In solchen Fällen begleiten wir Sie durch den gesamten Ablauf – vom Mahnantrag bis hin zum vollstreckbaren Titel.

Wir übernehmen die Organisation und Überwachung des Verfahrens zuverlässig für Sie, damit Sie sich weiterhin auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können. Selbstverständlich halten wir Sie über alle Entwicklungen auf dem Laufenden – zum Beispiel bei eingehenden Zahlungen oder wenn weitere Schritte erforderlich werden.

GSG Inkasso GmbH Inkassobüro

Martin-Kollar-Str. 10
81829 München

Telefon : 089 540 489 444
Ansprechpartner : Max Haarländer

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