Oft gestellte Fragen von Fahrschul-Betreibern

  • Sie haben einem Schüler etwas beigebracht und dafür keine Zahlung erhalten?
  • Sie haben einem Fahrschüler zum Führerschein verholfen und kein Geld bekommen?
  • Sie haben Unterricht erteilt und danach mahnen müssen?

Ihr Geld zu realisieren, ist unser Ziel!

Wir, als die Wadlbeißer unter den Inkassounternehmen, helfen Ihnen beim Einzug Ihrer Forderungen.

Bei Fahrschulen können wir beobachten, dass Schüler Stunden buchen und nicht bezahlen, trotz Vertrag die Anmeldegebühr nicht kommt, dass man auf die Anmeldegebühr zur Prüfung ewig wartet und vieles mehr.

Hier ist ein konsequentes Mahnwesen mit anschließendem Inkassoverfahren notwendig. Denn je länger Sie einem Schuldner Zeit lassen, umso mehr verliert er den Bezug zu Ihrer Forderung, denn den Führerschein und die Ausbildung hat er ja dann schon erhalten (oder wieder erhalten). Gerne geben wir Ihnen Tipps zum Einzug für Ihr Rechnung- und Mahnwesen sowie Ihr Forderungsmanagement.

Als Inkassounternehmen versuchen wir, gerichtliche Schritte zu vermeiden. Die außergerichtliche Bearbeitung ist unser Schwerpunkt, d.h. wir versuchen schriftlich und telefonisch, regional gezielt die Forderung zu realisieren.

Dabei sind unsere Mitarbeiter anständig und fair Ihren Kunden gegenüber, allerdings hartnäckig in der Sache. Wir behandeln Ihren Kunden auf Augenhöhe, ohne dass wir die Forderung und deren Realisierung aus dem Auge verlieren.

Ihre Forderungen und Ihre Kunden sind uns wichtig. Und so gehen wir auch im Inkassoverfahren damit um.

Und wenn notwendig, wird das gerichtliche Mahnverfahren mit anschließenden sinnvollen Vollstreckungen durchgeführt. Immer nach dem Motto: „Ihr Geld zu realisieren, ist unser Ziel!“

Damit es nicht ärgerlich bleibt, wenn Sie Ihren Schuldner mit dem Auto oder Motorrad fahren sehen, haben wir die Lösung.

3 Tipps für Fahrschulen-Inkasso

 

Maximilian
Haarländer

Vereinbarte, aber nicht wahr genommene, Stunden dem Schüler berechnen. Warum sollen Sie darauf verzichten, wenn dieser nicht rechtzeitig absagt?

Geschäftsführer

Maximilian
Haarländer

Schicken Sie eine freundliche Erinnerung und eine letzte Mahnung, einfach per normalem Brief oder Einwurf-Einschreiben.

Geschäftsführer

Maximilian
haarländer

Die Verjährung von Forderungen beträgt in der Regel 3 Jahre, jeweils zum 31.12. Unterbrochen werden kann diese Frist z. B. durch Einleitung eines gerichtliche Mahnverfahrens, eine Mahnung unterbricht nicht wirksam die Verjährung.

Geschäftsführer

GSG Inkasso GmbH Inkassobüro

Martin-Kollar-Str. 10
81829 München

Telefon : 089 540 489 444
Ansprechpartner : Max Haarländer

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