Spezial-Inkasso für Speditionen und Transportunternehmen

Wurden Sie auch schon von Ihren Schuldnern verladen?

Oft gestellte Fragen von Spediteuren und Transport­unternehmern

  • Es wurde (mal wieder) eine Leistung erbracht ­und dafür keine Zahlung erhalten?
  • Es wurde (mal wieder) Zeit mit frustriert ­darüber sein verschwendet?
  • Es wurde (mal wieder) Geld für erfolglose ­Mahnungen ausgegeben?

Ihr Geld zu realisieren, ist unser Ziel!

Wir, als die Wadlbeißer unter den Inkassounternehmen, helfen Ihnen beim Einzug Ihrer Forderungen.

Gerade bei Transportunternehmen und Speditionen kommt es immer wieder vor, dass rechtzeitig geliefert und geleistet wurde, allerdings auf die Zahlung wartet man vergeblich. Wir unterstützen Sie als Unternehmen, dass die offenen Rechnungen zeitnah von Ihren Kunden bezahlt werden.

Hier ist ein konsequentes Mahnwesen mit anschließendem Inkassoverfahren notwendig. Denn je länger Sie einem Schuldner Zeit lassen, umso mehr Zeit hat dieser, die Zahlung zu verweigern, Mängel anzugeben oder auch nur zu Verzögern. Gerne geben wir Ihnen Tipps für den Einzug, Ihr Rechnungs- und Mahnwesen sowie Forderungsmanagement. Auch hier soll die Logistik passen.

Gerade wir als Inkassounternehmen versuchen, gerichtliche Schritte zu vermeiden. Die außergerichtliche Bearbeitung ist unser Schwerpunkt, d.h. wir versuchen schriftlich und telefonisch, regional gezielt die Forderung zu realisieren. Dabei sind wir hartnäckig und anständig sowie fair Ihren Kunden gegenüber. Wir behandeln Ihren Kunden auf Augenhöhe, ohne dass wir die Forderung und deren Realisierung aus dem Auge verlieren.

Ihre Forderungen und Ihre Kunden sind uns wichtig. Und so gehen unsere Mitarbeitern auch im Inkassoverfahren und im Datenschutz damit um. Anständig und fair im Umgang, hartnäckig und lästig in der Sache.

Und wenn notwendig, wird das gerichtliche Mahnverfahren mit anschließenden sinnvollen Vollstreckungen durchgeführt. Immer nach dem Motto: „Ihr Geld zu realisieren, ist unser Ziel.“

3 Tipps für Speditions-Inkasso

 

Maximilian
Haarländer

Verkürzte Verjährungsfrist droht. Forderungen können 1 Jahr nach Ablieferung verjähren, deshalb zeitnah reagieren.

Geschäftsführer

Maximilian
Haarländer

Telefonische Zusagen schriftlich bestätigen lassen. Hier genügt oft schon eine kurze Email, mit der der Sachverhalt nochmal bestätigt wird.

Geschäftsführer

Maximilian
Haarländer

Eine Mahnung unterbricht nicht die Verjährung. Dies kann z.B. nur ein Anerkenntnis, eine Ratenzahlung oder auch ein gerichtliches Mahnverfahren.

Geschäftsführer

GSG Inkasso GmbH Inkassobüro

Martin-Kollar-Str. 10
81829 München

Telefon : 089 540 489 444
Ansprechpartner : Max Haarländer

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