Inkasso für Unternehmen

Die erste Wahl gegen säumige Zahler

Ihre fälligen Forderungen verfolgen wir in Ihrem Sinne

Auf Ihren Wunsch eröffnen wir im Bedarfsfall ein gerichtliches Mahnverfahren

Für Sie vollstrecken wir sinnvoll und effektiv

Ihre Vorteile beim Unternehmensinkasso mit GSG-inkasso

Zeitnahe Inkassomaßnahmen

Forderungen im Blick behalten

Gerichtliches Mahnverfahren & Zwangsvollstreckung

Wann können Sie ein Inkassounternehmen einschalten?

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, ein Inkassobüro beauftragen zu können oder müssen. Gemeinsamer Nenner für alle Gründe: Sie als Gläubiger bekommen vom Schuldner die vereinbarte Geldleistung nicht.

Oft auftretende Problemfelder:

  • Kunde zahlt die ausstehende Rechnung nicht
  • Monatlich vereinbarten Zahlungen gehen nicht regelmäßig ein
  • Abschlussrechnungen werden vollständig nicht oder nur mit einem selbstgewährten Rabatt bezahlt
  • Lieferant liefert nach Vorauszahlung nicht und Sie wollen das Geld zurück
  • Mit Kündigung der Dienstleistung wurde auch die Zahlung eingestellt

Infobox Inkasso

Der Begriff Inkasso bezeichnet die geschäftsmäßige Beitreibung oder Einziehung fälliger Forderungen. Das Ziel von Inkasso ist, die Erfüllung von berechtigte Forderungen zu unterstützen. Der säumige Schuldner soll seine Rechnung bezahlen. Hauptvorraussetzung für den Einsatz eines Inkassounternehmens: Die Forderung muss aus einer tatsächlich erbrachten Leistung des beauftragenden Unternehmens resultieren.

Ein seriöses Inkasso-Unternehmen ist im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) organisiert. GSG-Inkasso ist aktives BDIU-Mitglied. Alle im Bundesverband organisierten Inkassounternehmen verpflichten sich zur Einhaltung der Berufsstandsregeln, insbesondere einer rechtlich konformen Hilfestellung zum Erhalt der ausstehenden Zahlungen.

Die Voraussetzungen für ein Inkassoverfahren

Für ein Einschalten eines Inkasso-Büros gilt es bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Zum Einen muss die Forderung fällig sein und der Schuldner sich im Verzug befinden. Dieser Zustand wird bei Verbrauchern mit der ersten Mahnung erzeugt. Zum Anderen sollte die Zahlungsforderung unbestritten sein, was bedeutet, dass es über die eigentliche, rechtliche Grundlage (bspw. den Kaufvertrag) keine Streitigkeiten gibt. Die Schuldner kann und/oder will die Rechnung schlichtweg nicht bezahlen.

Was nun im Raum steht, ist teils unangenehm, teils sehr zeitraubend. Zahlungsaufforderungen per Telefon, Post oder E-Mail / Mahnungen / gerichtliches Mahnverfahren verschärfen einerseits den Ton, andererseits lassen sich säumige Kunden davon oft nicht beeindrucken. Hier steht Ihnen ein gutes Inkassounternehmen, wie GSG Inkasso, bei und übernimmt zeitnah und geschult für Sie die Wahrnehmung Ihrer Rechte. Unternehmen können durch eine Auslagerung dieser Vorgänge in Bezug auf eine ausstehende Forderung viel Zeit sparen und so Ihre Mitarbeiter  effektiver einsetzen.

Was macht GSG Inkasso für Unternehmen attraktiv?

  1. Sie versäumen als Gläubiger keine Frist mehr
  2. Sie sparen sich den Aufwand für Kommunikation und weitere unnötige Mahnungen
  3. Professionelle Abwicklung – von der ersten Inkassomahnung bis der Schuldner bezahlt
  4. Vermeidung von gerichtlichen Verfahren zugunsten von Zahlungen durch Schuldner
  5. Optimale Gestaltung von Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung

Wir greifen dabei auf lange Jahre Erfahrung mit außergerichtlichem Forderungseinzug, der Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens und einer nachgelagerten Zwangsvollstreckung zurück. Dabei haben wir erfolgreich in vielen Branchen für kleine und mittlere Unternehmen, Handwerker und Selbstständige Forderungen realisieren können.

Dies funktioniert dabei auch auf Basis unserer Erfahrungen und Erlebnisse, die wir während unserer Tätigkeit gesammelt haben. Einfühlungsvermögen spielt dabei eine große Rolle, wir hören zu. Bei allem möglichen Verständnis für den säumigen Schuldner stehen Ihre Interessen als Auftraggeber natürlich im Vordergrund.

Beauftragung

Für die Beauftragung nehmen Sie mit unseren Mitarbeitern Kontakt auf. Nach einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam mit Ihnen, welche Forderungen wir für Sie verfolgen können und welche Wege für die Verfolgung offenstehen. Hinzu kommt die Absprache, welche Eskalationsstufen Sie sich vorstellen.

Für Sie gibt es dann einen zentralen Ansprechpartner, der Ihre Forderungen bearbeitet und überwacht – und Ihnen jederzeit Rede und Antwort stehen kann.

Wahrnehmung

Unser Inkasso-Unternehmen arbeitet als einer der führenden Vertreter für Inkasso in München vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Einzelunternehmer, Handwerker und Selbstständige. Dabei versuchen wir, nach der ersten Mahnung schwarze Schafe von „normalen“, säumigen Schuldnern zu trennen.

Verfahren

Als Gläubiger bleibt Ihnen aber manchmal der Weg vor Gericht nicht erspart. Dabei unterstützen wir Sie mit unserer Expertise und führen das gerichtliche Mahnverfahren bis zu einem verwertbaren Titel durch. Mit der professionellen Überwachung des weiteren Verfahrens durch unsere Mitarbeiter, können Sie sich auf Ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren.

Sie hören von uns, sobald sich etwas Positives, etwa eine (Teil-)Zahlung, ergibt oder wenn eine weitere gerichtliche Verfolgung anstehen sollte. Gerne können sie zwischendurch bei uns nachfragen, am besten telefonisch oder per Email, wir bleiben gern in Kontakt mit Ihnen

GSG Inkasso GmbH Inkassobüro

Martin-Kollar-Str. 10
81829 München

Telefon : 089 540 489 444
Ansprechpartner : Max Haarländer

Kontaktaufnahme

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